vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verfristung des Kündigungsgrundes, wenn kurz vor Ausspruch der Kündigung neuerlich gravierende Kompetenzmängel fortgesetzt zutage treten

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2022/101DRdA-infas 2022, 227 Heft 4 v. 1.7.2022

OGH 30.3.2022, 8 ObA 20/22g

§ 105 ArbVG

Der Kl hat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Bekl wegen Sozialwidrigkeit gem § 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG angefochten. Die Bekl brachte als Rechtfertigung in der Person des Kl gelegene Gründe vor. Der Kl habe wiederholt gravierende Kompetenzmängel an den Tag gelegt. Er hielt dem entgegen, dass dieser Kündigungsgrund bereits verfristet sei, weil die festgestellten qualitativ unbefriedigenden Arbeitsergebnisse des Kl der Bekl bereits längere Zeit vor dem Kündigungsausspruch bekannt gewesen und geduldet worden seien.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!