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Rückwirkende Legitimierung angeordneten Urlaubsverbrauchs im Lockdown

EntscheidungenArbeitsrechtChristoph StadelmannDRdA-infas 2022/92DRdA-infas 2022, 214 Heft 4 v. 1.7.2022

OGH 24.3.2022, 9 ObA 149/21h

§ 1155 Abs 3 und 4 ABGB idF BGBl I 2020/16

Der Kl war im Service einer von der Bekl betriebenen Pizzeria beschäftigt. Ab dem 16.3.2020 durfte das Lokal wegen der COVID-19-Pandemie nicht mehr geöffnet werden, woraufhin die Bekl das Arbeitsverhältnis des Kl am 18.3.2020 zum 1.4.2020 aufkündigte. Der Geschäftsführer der Bekl war von seinem Steuerberater bereits davon informiert, dass ein Gesetz in Kraft treten werde, wonach offener Urlaub über arbeitgeberseitige Anordnung zu verbrauchen sei. Deshalb sagte er dem Kl, dieser müsse seinen Urlaubsanspruch von zehn Tagen in der Kündigungsfrist verbrauchen, womit der Kl aber nicht einverstanden war und in weiterer Folge eine Urlaubsersatzleistung für 10,27 Urlaubstage begehrte. Die Bekl sei nicht berechtigt gewesen, den Urlaubsverbrauch einseitig anzuordnen.

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