Als derzeit einziges Bundesland bietet das Burgenland seit 2019 an, dass sich pflegende Angehörige bei der Pflegeservice Burgenland GmbH, einer Tochter der burgenländischen Krankenanstalten-GesmbH (KRAGES), anstellen lassen können.1) In Oberösterreich startete mit September 2021 ein entsprechendes Pilotprojekt,2) und auch in Wien wird ein ähnliches Anstellungsmodell für pflegende Angehörige diskutiert.3) Angesichts des zunehmenden Bedarfs an Pflegekräften durch demografische, soziale und ökonomische Entwicklungen erscheint es evident, dass Handlungsbedarf besteht, doch ist die Variante der Anstellung von Angehörigen nicht unumstritten. Einerseits fordern Stimmen aus der professionellen Personenbetreuung eine Ausdehnung des Modells auf Nicht-Verwandte, für andere wäre eine Erhöhung von Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige eine sinnvollere Alternative. In dieser Debatte stellen sich somit grundsätzliche Fragen über die Organisation von bezahlter und bislang unbezahlter Pflegearbeit, auch mit den Mitteln des Rechts. In diesem Beitrag wird zunächst die Rechtslage für pflegende Angehörige außerhalb des Burgenlands, also ohne die Möglichkeit zur Anstellung, kurz dargestellt, um im nächsten Schritt das Anstellungsmodell auch in Abgrenzung dazu näher darstellen zu können. Abschließend wird eine Abwägung vorgenommen, wobei insb durch die Bezugnahme auf Erkenntnisse aus den Legal Gender Studies die Vor- und Nachteile einer Anstellung gegenüber bestehenden sozial- und arbeitsrechtlichen Unterstützungsleistungen dargestellt werden.

