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Kein vollständiger Kostenersatz für nicht in der Honorarordnung enthaltenes 24-Stunden-Blutdruckmonitoring

EntscheidungenSozialrechtJörg TrettlerDRdA-infas 2022/77DRdA-infas 2022, 168 Heft 3 v. 1.5.2022

OGH 25.1.2022, 10 ObS 168/21k

§§ 131b und 133 ASVG

Die Kl hat bei einem Vertragsarzt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK, in der Folge: "Bekl") in Niederösterreich ein (medizinisch zweckmäßiges und notwendiges) 24-Stunden-Blutdruckmonitoring durchgeführt und dem Vertragsarzt dafür ein Honorar von € 50,- bezahlt.

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