OGH 25.1.2022, 8 ObA 91/21x
§ 233 ZPO
Der Kl betreibt den Handel mit und die Überprüfung von Brandschutzprodukten. Der Bekl war vom 1.3.1999 bis 30.6.2017 als Servicetechniker unselbständig beim Kl beschäftigt. Als solcher betreute er mehrere hundert ihm vom Kl zugewiesene Kunden, vor allem servicierte und wartete er Feuerlöscher.

