OGH 29.11.2021, 8 ObA 60/21p
Sozialpartnervereinbarung-Einzelverei nbarung zur Corona-Kurzarbeit (Formularversion 6.0) Pkte IV.4.c, VI.3. Abs 3
Der Bemessung des Kurzarbeitsentgelts liegt nach Pkt IV.4.c der Kurzarbeitsvereinbarung das statische Bezugsprinzip zugrunde, während Pkt VI.3. Abs 3 die Berechnung während des Krankenstands oder einer Dienstfreistellung nach dem Ausfallprinzip anordnet.

