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Kein Anspruch auf Überstundenpauschale während der Dauer des Überstundenverbots nach § 8 MSchG

EntscheidungenArbeitsrechtSara Nadine PöcheimDRdA-infas 2022/68DRdA-infas 2022, 158 Heft 3 v. 1.5.2022

OGH 25.1.2022, 8 ObA 35/21m

§ 14 MSchG

Die Kl leistete vor ihrer Schwangerschaft Überstunden und erhielt diese in Form einer Überstundenpauschale abgegolten. Ab Schwangerschaftsmeldung kam es aufgrund der Arbeitszeitbeschränkung gem § 8 MSchG und einer damit verbundenen Umgestaltung des Arbeitsplatzes dazu nicht mehr. Die Kl begehrte mit ihrer Klage von ihrem AG die Bezahlung der Überstundenpauschale iS eines Durchschnittsentgelts gem § 14 Abs 1 MSchG. Sie vertrat die Rechtsansicht, sie dürfe während der Dauer eines Überstundenverbots nach § 8 MSchG hinsichtlich der Entlohnung nicht ungünstiger gestellt werden als AN bei einer Dienstverhinderung infolge Krankheit, Arbeitsunfall oder während des Erholungsurlaubs. Das Berufungsgericht wies die Klage ab.

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