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Einstufung einer Pädagogin in einer Behinderteneinrichtung einer Krankenanstalt

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2022/66DRdA-infas 2022, 156 Heft 3 v. 1.5.2022

OGH 15.12.2021, 9 ObA 141/21g

KollV der konfessionellen Krankenanstalten Steiermark

Die Kl arbeitet seit 1.10.2004 in einer Behinderteneinrichtung, deren Rechtsträger die Bekl ist. Sie war zunächst als Pflegeassistentin in der Verwendungsgruppe 4 des Entlohnungsschemas SII (SII/4) des anzuwendenden KollV der konfessionellen Krankenanstalten Steiermark eingestuft. Seit dem Jahr 2015 wird sie in einer Wohngruppe und einer Tageswerkstätte eingesetzt. Im Jahr 2016 schloss sie das Bachelorstudium "Pädagogik" ab. Seit 1.8.2016 ist sie in die Verwendungsgruppe 3 des Entlohnungsschemas SII (SII/3) eingestuft. Beim Bachelorstudium der Kl handelt es sich um eine wissenschaftliche Grundausbildung, die der Vorbereitung auf weitere Karrierewege in diesem Fachbereich, etwa auf die Mitarbeit an Forschungsprojekten, in der Lehre oder für die Arbeit mit spezifischen Zielgruppen dient. Durch Absolvierung eines Masterstudiums kann der Berufsabschluss "Sozialpädagoge" erreicht werden.

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