OGH 29.11.2021, 8 ObS 6/21x
§§ 1 Abs 6 Z 2 und 3d IESG
Der Ehegatte der Kl war vom 21.7.1961 bis 31.12.1995 als Vorstand und anschließend als Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft tätig. Mit Dienstvertrag vom 28.7.1987 wurde ihm ab dem Tag seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied eine Betriebspension eingeräumt, die er ab 1997 bezog und die nach seinem Tod in Höhe von 50 % auf seine Witwe – die Kl – überging. Über das Vermögen der im Jahr 2007 in eine GmbH umgewandelten Kapitalgesellschaft wurde mit Beschluss vom 29.9.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet.

