OGH 29.11.2021, 8 ObA 85/21i
§ 27 Z 3 AngG
Der Kl war bei der Bekl, einem im Bereich der Schankanlagentechnik tätigen Unternehmen, als Angestellter beschäftigt, sein Arbeitsverhältnis wurde über Initiative der Bekl im März 2019 einvernehmlich zum 31.12.2019 aufgelöst. Noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses gründete der Kl ein Konkurrenzunternehmen zur Bekl und nahm an einer Gastronomiemesse teil, wo er Visitenkarten der neu gegründeten GmbH verteilte. Er wurde daraufhin wegen Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot des § 7 AngG und wegen Vertrauensunwürdigkeit entlassen, wogegen er mit Leistungsklage vorging.

