VwGH 9.6.2020, Ra 2019/08/0143
§§ 2 Abs 1 Z 4, 7 Abs 4 GSVG
Die Abgabe einer Versicherungserklärung bewirkt, dass das Versicherungsverhältnis auch dann für den Zeitraum der Ausübung der betreffenden selbständigen Erwerbstätigkeit bestehen bleibt, wenn sich nach Einlangen des maßgeblichen Einkommensteuerbescheides herausstellt, dass die Versicherungsgrenze entgegen der abgegebenen Erklärung unterschritten wurde.

