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Versicherungserklärung neuer Selbständiger ist auch bei nachträglicher Umqualifizierung bindend

EntscheidungenSozialrechtAlexander De BritoDRdA-infas 2020/184DRdA-infas 2020, 434 Heft 6 v. 1.11.2020

VwGH 9.6.2020, Ra 2019/08/0143

§§ 2 Abs 1 Z 4, 7 Abs 4 GSVG

Die Abgabe einer Versicherungserklärung bewirkt, dass das Versicherungsverhältnis auch dann für den Zeitraum der Ausübung der betreffenden selbständigen Erwerbstätigkeit bestehen bleibt, wenn sich nach Einlangen des maßgeblichen Einkommensteuerbescheides herausstellt, dass die Versicherungsgrenze entgegen der abgegebenen Erklärung unterschritten wurde.

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