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Kein Anspruch auf Pflegegeld für Österreicherin mit italienischer Witwenpension

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2020/183DRdA-infas 2020, 433 Heft 6 v. 1.11.2020

OGH 24.6.2020, 10 ObS 34/20b

§§ 3, 3a BPGG

Die Kl, eine österreichische Staatsbürgerin, lebt in Österreich. Nach ihrem verstorbenen italienischen Ehegatten bezieht sie eine Witwenpension aus Italien, sie ist beim italienischen Träger krankenversichert.

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