OGH 24.6.2020, 10 ObS 34/20b
§§ 3, 3a BPGG
Die Kl, eine österreichische Staatsbürgerin, lebt in Österreich. Nach ihrem verstorbenen italienischen Ehegatten bezieht sie eine Witwenpension aus Italien, sie ist beim italienischen Träger krankenversichert.

