Kaum ein arbeitsrechtliches Thema wird rechtspolitisch heißer diskutiert als das Arbeitszeitrecht. Forderungen nach mehr Flexibilität und Verlängerung der Arbeitszeitgrenzen stehen Rufen nach einer generellen Arbeitszeitverkürzung diametral entgegen. Es überrascht daher nicht, dass die letzte gesetzliche Änderung der Normalarbeitszeit weit bis zur Einführung des AZG im Jahr 1969 zurückreicht, mit dem die wöchentliche Normalarbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche ab 1975 festgesetzt wurde.1) Fernab dieser Debatte nehmen einzelne Betriebe die Gestaltung jedoch immer wieder kurzerhand selbst in die Hand und verkürzen die Arbeitszeit im Betrieb. Doch wie ist das rechtlich zu beurteilen? Dieser Beitrag widmet sich der rechtlichen Einschätzung von Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung auf betrieblicher Ebene anhand von vier beispielhaften Modellen.

