Dass Arbeitskräfteüberlassung (AÜ) nach wie vor sehr kontroversiell diskutiert wird, hängt vor allem mit der je nach Perspektive sehr unterschiedlichen sozialpolitischen Bewertung dieser besonderen Beschäftigungsform zusammen; je nach Sichtweise wird ihr unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen in den Vordergrund gestellt oder aber ihr Potential zur Unterwanderung arbeits- und sozialrechtlicher Schutzstandards. Beide Effekte sind nicht zu leugnen; die rechtlichen Regulierungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene versuchen, in diesem Sinne die Quadratur des Kreises zu bewerkstelligen und sowohl berechtigten Flexibilisierungsinteressen der Wirtschaft Rechnung zu tragen als auch allfälligen negativen Auswirkungen dieser Beschäftigungsform auf AN und Arbeitsmarkt entgegenzusteuern. Das titelgebende "Spannungsfeld" ist somit eigentlich ein mehrdimensionales – es baut sich zum einen zwischen den größtenteils gegenläufigen Interessen der beteiligten Unternehmen und der betroffenen AN auf und wird zum anderen überlagert durch die verschiedenen Problemlösungsansätze des nationalen und des Unionsgesetzgebers, die sich nicht überall ganz mühelos in Einklang bringen lassen. Der folgende Beitrag setzt sich mit drei aktuellen Problembereichen dieses Spannungsfeldes auseinander: Dem Verhältnis zwischen AÜ und Werkvertrag, der Frage der Richtlinienkompatibilität des Entgeltsystems des österreichischen AÜG sowie dem Problem der Indifferenz des österreichischen Gesetzgebers gegenüber Dauerüberlassungen.

