Zur Berufsunfähigkeit einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin. Die Ursache für die geminderte Arbeitsfähigkeit muss stets der körperliche und geistige Zustand des Versicherten sein.
10 Ob S 37/25a
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.