vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung für Aktengutachten

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2025/32DAG 2025, 85 Heft 4 v. 20.8.2025

Haftung für Aktengutachten. Keine Haftung für lege artis erstellte Stellungnahme, wenn der Sachverständige ausdrücklich darauf verweist, dass diese nur auf den vorliegenden Unterlagen beruht. Von wissenschaftlichen Fachgesellschaften herausgegebene medizinische Leitlinien können in Zusammenschau mit einem Sachverständigengutachten als Mittel zur Erforschung des maßgeblichen medizinischen Standards bzw. der gebotenen Sorgfalt dienen.

9 Ob 52/25z

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!