Mit dem Bundesbehindertengesetz wurde die Möglichkeit eröffnet, Menschen mit Behinderungen nicht nur im beruflichen Zusammenhang, sondern auch allgemein bei der gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen. Das Verfahren zur Ausstellung des Behindertenpasses bzw. zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten steht allen Bürger:innen mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich offen und soll mit diversen Unterstützungsmöglichkeiten eine soziale Benachteiligung ausgleichen - wie der Beitrag im Überblick aufzeigt.