Medizinische Sachverstände erheben und dokumentieren beispielsweise im Auftrag von Sozialversicherungen oder Gerichten sensible Daten der Untersuchten, die letztlich in einem Gutachten verschriftlicht und dem Auftraggeber übermittelt werden. Für Gutachter sollten sich im Zusammenhang mit dem Datenschutz zwangsläufig die Fragen stellen: Wie und in welcher Weise - insbesondere wie lange - dürfen angefangene, halb fertige Gutachten und Kopien fertiger, bereits an die Auftraggeber übermittelter Gutachten gespeichert werden? Wie bei jeder datenschutzrechtlichen Beurteilung sind eine Reihe von Vorfragen zu beantworten, u.a. welche datenschutzrechtliche Rolle der medizinische Sachverständige hat. (FN )

