Ungeachtet der Fragestellung des Auftraggebers ist zur gutachterlichen Abklärung eine vollständige, gründliche augenärztliche Untersuchung unverzichtbar. Basierend darauf orientiert sich die augenfachärztliche Aussage im Gutachten, wie der Artikel darlegt, an der Fragestellung und der jeweiligen Rechtsnorm.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

