Seit 1. 7. 2021 sind verkehrspsychologische Untersuchungen und Stellungnahmen im Sinne der §§ 17 und 18 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) (FN ) der Umsatzsteuer unterworfen.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Seit 1. 7. 2021 sind verkehrspsychologische Untersuchungen und Stellungnahmen im Sinne der §§ 17 und 18 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) (FN ) der Umsatzsteuer unterworfen.
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