Bereits 1837 hat Eduard von Hofmann die Weichen für die gerichtsmedizinische Identifikation von Leichen bei Katastrophen, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, gestellt. Die Methoden haben sich, trotz oder wegen oftmals unvorstellbarer Rahmenbedingungen, sukzessive verfeinert, wie die Ausführungen im Beitrag zeigen.
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