Beiziehung eines Dolmetschers zwecks Erörterung der eingeholten Sachverständigengutachten. Gerade dann, wenn den Angaben des Untersuchten im Rahmen der Befundaufnahme entscheidende Bedeutung zukommt, weil der aufzunehmende Befund Grundlage für das zu erstattende Gutachten ist, beeinträchtigen allfällige Verständigungsprobleme die Verlässlichkeit eines entscheidenden Beweismittels und damit die Schlüssigkeit der Beweiswürdigung.

