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Notwendigkeit zur Beiziehung eines Sachverständigen im Verwaltungsverfahren

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2021/45DAG 2021, 96 - 97 Heft 4 v. 10.8.2021

Notwendigkeit zur Beiziehung eines Sachverständigen im Verwaltungsverfahren. Die Beiziehung eines Sachverständigen ist regelmäßig dann "notwendig" iSd § 52 Abs 1 AVG, wenn zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts besonderes Fachwissen erforderlich ist, über das das entscheidende Organ selbst nicht verfügt.

Ra 2020/18/0326

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