Festhalten eines Kranken im Rahmen einer Unterbringung durch Sicherheitspersonal. Das Festhalten eines Kranken im Rahmen der Unterbringung zum Zweck einer Blutabnahme gehört bereits zur psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege und ist damit dem Pflegepersonal nach den Regelungen des GuKG vorbehalten.
7 Ob 14/21s

