Zur Beurteilung des Pflegebedarfs durch den Juristen ist eine genaue Darstellung der Funktionen der Extremitäten, der Mobilität, der mentalen Fähigkeiten und des Verhaltens unverzichtbar. Nur eine genaue Beschreibung ermöglicht die Ableitung des individuellen Pflegebedarfs. Der Beitrag geht auf die wesentlichen Eckpunkte ein und gibt Formulierungsvorschläge für die Praxis.

