Bericht über einen Patienten mit Raynaud-Symptomatik auf Basis eines Hand-Arm-Vibrationssyndroms (HAVS) sowie eines Hypothenar-/Thenar-Hammer-Syndroms (HHS bzw. THS). Im Gegensatz zum HAVS, das als Berufskrankheit anerkannt werden kann, scheint das HHS bzw. THS nicht in der Liste der Berufskrankheiten in Österreich auf und kann deshalb nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Eine Anerkennung wäre nur durch die "Generalklausel" zu erwirken. In diesem Fallbericht wird die Differenzialdiagnose und die Problematik bei der Einschätzung der Minderung der Erwerbstätigkeit diskutiert.

