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Steuerliche Abschreibung von Investitionen

beachtenAufsatzHans-Georg GoertzDAG 2020/50DAG 2020, 114 Heft 5 v. 24.9.2020

Grundsätzlich mussten Investitionen über Euro 800,- (bis 2019 über Euro 400,-) gleichmäßig linear auf die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Auch hier gibt es durch die Covid-19-Krise eine Änderung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020. (FN )

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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