Grundsätzlich mussten Investitionen über Euro 800,- (bis 2019 über Euro 400,-) gleichmäßig linear auf die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Auch hier gibt es durch die Covid-19-Krise eine Änderung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020. (FN )
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

