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Psychiatrische Kriminalprognose

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2020/42DAG 2020, 94 Heft 4 v. 16.7.2020

Psychiatrische Kriminalprognose. Beim psychiatrisch-kriminalprognostischen Teil eines Gutachtens handelt es sich um eine nicht nach Tarif zu entlohnende Zusatzleistung, die nach den Grundsätzen des § 34 Abs 1 GebAG unter Berücksichtigung des in § 34 Abs 2 GebAG vorgesehenen 20%igen Abschlags zu honorieren ist.

17 Bs 143/20h

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