Psychiatrische Kriminalprognose. Beim psychiatrisch-kriminalprognostischen Teil eines Gutachtens handelt es sich um eine nicht nach Tarif zu entlohnende Zusatzleistung, die nach den Grundsätzen des § 34 Abs 1 GebAG unter Berücksichtigung des in § 34 Abs 2 GebAG vorgesehenen 20%igen Abschlags zu honorieren ist.
17 Bs 143/20h

