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Ärztliche Aufklärungspflicht: Muss der Arzt einen Patienten bei Vorliegen eines positiven Befundes von sich aus kontaktieren?

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2020/41DAG 2020, 92 - 93 Heft 4 v. 16.7.2020

Ärztliche Aufklärungspflicht: Muss der Arzt einen Patienten bei Vorliegen eines positiven Befundes von sich aus kontaktieren? Ein Allgemeinmediziner ist verpflichtet, nach dem Studium eines radiologischen positiven Befundes den Patienten auf eine indizierte weitere fachärztliche Abklärung hinzuweisen.

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