Hat ein Arbeitnehmer aufgrund seiner schweren Vorerkrankungen ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf, muss der Arbeitgeber besondere Schutzvorkehrungen treffen. Diese individuelle Risikoabwägung trifft der behandelnde Arzt anhand einer Checkliste auf Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wobei grundsätzlich und immer eine Einzelfallentscheidung vorzunehmen ist.

