Ärztliche Aufklärung in Zusammenhang mit einer Entlassung gegen Revers. Wenn auch ein pflichtgemäßes Verhalten den Schaden nicht verhindert hätte, ist dessen Unterlassung für den Schadenseintritt nicht kausal.
8 Ob 70/19f
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

