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Haftung eines medizinischen Sachverständigen

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2020/8DAG 2020, 22 Heft 1 v. 28.1.2020

Haftung eines medizinischen Sachverständigen. Eine Haftung besteht für alle den Parteien verursachten Schäden, die durch ein - wenn auch letztlich nicht der Entscheidung des Gerichts zu Grunde gelegtes - Gutachten entstehen, das sich im Laufe des Verfahrens als unrichtig und mangelhaft herausstellt.

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