vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Luftverkehr – Rumänien – Rettungsbeihilfe für TAROM – Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, die keine Finanzinstitute sind – Beschluss der Kommission, keine Einwände zu erheben, weil die Maßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen darstellten

JudikaturDirk T. WiemerBRZ 2024, 70 Heft 2 v. 1.7.2024

Deskriptoren: Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Luftverkehr; Rettungsbeihilfe; Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten; mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen; Marktanteil.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte