Dass es sich nach deutschem Recht bei der Investitionskostenförderung im dualen Krankenhausfinanzierungssystem um gesetzliche Pflichtbeiträge handelt, schließt die Erfüllung des Beihilfetatbestandes iSv Art 107 Abs 1 AEUV nicht aus. Dieser Beitrag stellt die beihilferechtlichen Bewertungsparameter inklusive der Möglichkeiten einer Befreiung von der Notifizierungspflicht (Art 108 Abs 3 S 1 AEUV) gemäß den DAWI-Sonderregelungen dar (erster Teil) und diskutiert Rechtsschutzmöglichkeiten von Wettbewerbern des begünstigten Unternehmens, zivil- und lauterkeitsrechtlich gegen eine unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot (Art 108 Abs 3 S 3 AEUV) gewährte Investitionskostenförderung vorzugehen (zweiter Teil).