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EuGH: Rechtsmittel – Art 107 Abs 1 AEUV – Begriff der Beihilfe – Voraussetzung des selektiven Vorteils – Steuerliche Behandlung von Spielbanken in Deutschland – Gewinnabschöpfung – Teilweise Abzugsfähigkeit der aufgrund dieser Abschöpfung entrichteten Beträge von der Bemessungsgrundlage der Einkommen- bzw Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer – Beschluss der Europäischen Kommission – Zurückweisung einer Beschwerde am Ende der Vorprüfungsphase mit der Begründung, dass diese Abzugsfähigkeit keine staatliche Beihilfe darstelle – Getrennte Feststellung des Nichtvorliegens eines wirtschaftlichen Vorteils und der fehlenden Selektivität – Auf die Feststellung der fehlenden Selektivität beschränkte Klage vor dem Gericht der Europäischen Union – Ins Leere gehende Klage – Ermittlung des Bezugssystems oder der ‚normalen‘ Steuerregelung durch die Kommission – Zu diesem Zweck vorzunehmende Auslegung des geltenden nationalen Steuerrechts – Einstufung der Gewinnabschöpfung als ‚besondere Steuer‘, die als ‚durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen‘ abzugsfähig ist – Grundsatz ne ultra petita

JudikaturAlexander EggerBRZ 2023, 181 Heft 3 v. 23.10.2023

Deskriptoren: Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Begriff der Beihilfe; selektiver Vorteil; steuerliche Abzugsfähigkeit; Gegenstand der Nichtigkeitsklage; Grundsatz ne ultra petita.

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