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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 1 AEUV – Verkauf von Dosengetränken an Personen mit Wohnsitz im Königreich Dänemark – Verkauf ohne Pfand unter der Bedingung des Exports der gekauften Getränke – Nichtverhängung einer Geldbuße – Begriff ‚staatliche Beihilfe‘ – Begriff ‚staatliche Mittel‘ – Beschluss, mit dem erklärt wird, dass keine Beihilfe vorliegt – Nichtigkeitsklage

JudikaturAlexander EggerBRZ 2023, 168 Heft 3 v. 23.10.2023

Deskriptoren: Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Nichtverhängung einer Geldbuße; staatliche Beihilfe; staatliche Mittel; Beschluss, mit dem erklärt wird; dass keine Beihilfe vorliegt; Nichtigkeitsklage; Klagebefugnis; Beteiligte.

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