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EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Art 49 AEUV – Art 107 Abs 1 AEUV – Dienstleistung der Vermietung von Personenkraftwagen mit Fahrer (Funkmietwagen) – Genehmigungsregelung, die voraussetzt, dass zusätzlich zu einer Genehmigung, die die Erbringung von örtlichen und überörtlichen Beförderungsdiensten im gesamten Inland gestattet, eine zweite Betriebslizenz erteilt wird, um städtische Beförderungsdienste in einem Stadtgebiet erbringen zu können – Begrenzung der Anzahl der Lizenzen für Funkmietwagendienste auf ein Dreißigstel der Anzahl der Lizenzen für Taxidienste

JudikaturAlexander EggerBRZ 2023, 152 Heft 3 v. 23.10.2023

Deskriptoren: Vorabentscheidungsverfahren; Personenverkehr; Beihilfenbegriff; staatliche Mittel.

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