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Novellierung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung – ein erster Überblick

AufsätzeGabriele Quardt , Christopher HankeBRZ 2023, 67 Heft 2 v. 23.6.2023

Am 9. März 2023 hat die Europäische Kommission eine Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung11Verordnung (EU) Nr 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl L 187/1. (AGVO) gebilligt22Änderungsverordnung als ANNEX to the Communication to the Commission Approval of the content of a draft for a Commission Regulation amending Regulation (EU) No 651/2014 declaring certain categories of aid compatible with the internal market in application of Articles 107 and 108 of the Treaty and Regulation (EU) 2022/2473 declaring certain categories of aid to undertakings active in the production, processing and marketing of fishery and aquaculture products compatible with the internal market in application of Articles 107 and 108 of the Treaty, C(2023) 1712 final.. Die langerwartete Überarbeitung folgt auf eine bereits Ende des Jahres 2021 durchgeführte Konsultation der Mitgliedstaaten und anderer Interessenträger. Die wesentlichen Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Anpassung von Definitionen und Strukturen an das aktuelle beihilferechtliche Regelwerk, Einführung von neuen Freistellungstatbeständen sowie die Erhöhung der Schwellenwerte in Anbetracht des Geltungszeitraums der AGVO bis Ende 2026 und der derzeitigen Entwicklung der hohen Inflationsraten um mindestens 10 %.

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