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EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2023, 65 Heft 2 v. 23.6.2023

Am 9. März 2023 hat die Europäische Kommission eine Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gebilligt und zudem einen neuen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine angenommen. Diese beiden Maßnahmen sollen es für die Mitgliedstaaten einfacher machen, die für Schlüsselsektoren erforderliche Unterstützung im Einklang mit dem Industrieplan für den Grünen Deal zu gewähren. Damit soll der ökologische und der digitale Wandel der EU erleichtert, vereinfacht und beschleunigt werden, indem Unterstützungsmaßnahmen in Bereichen ermöglicht werden, die für den Übergang zu einer klimaneu­tralen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Die neuen Vorschriften sollen die Ausgestaltung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit erleichtern und zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewährleisten.

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