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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Art 107 Abs 1 AEUV – Gebührensystem für die Abwassersammlung – Beschwerde – Beschluss, mit dem das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt wird – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Klagebefugnis – Art 263 Abs 4 AEUV – Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht – Unmittelbare Betroffenheit

JudikaturAlexander EggerBRZ 2022, 136 Heft 3 v. 7.10.2022

Deskriptoren: Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Beschluss, mit dem das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt wird; Nichtigkeitsklage; Klagebefugnis; Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht; Unmittelbare Betroffenheit.

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