Die Angst der Mitgliedstaaten vor einem Ausverkauf an „unionsfremde Drittstaaten“ steigt stetig. Nicht zuletzt durch die Corona-Krise könnten finanziell gebeutelte europäische Unternehmen ein attraktives Ziel für drittstaatliche Investoren darstellen. Das europäische Wettbewerbsrecht sorgt zwar grundsätzlich für den Gleichgang der europäischen Wirtschaft im Binnenmarkt, gewährt aber bislang keinen ausreichenden Schutz vor drittstaatlich subventionierten Investitionen. Versuche von einzelnen Mitgliedstaaten, wie zB von Österreich und Deutschland, den nationalen Markt vor unliebsamen ausländischen Direktinvestitionen zu schützen, helfen nur im Einzelfall. Es verbleibt eine Regelungslücke sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Vertreter aus der Politik wie der Vorsitzende der EVP-Fraktion im Europaparlament, Manfred Weber, drängen, es brauche dringend Gesetzesvorschläge „um fremde Staaten daran zu hindern, in der derzeitigen Krise unsere strategisch wichtigen Firmen und ihr Know-how zu einem Schnäppchenpreis aufzukaufen.“1.