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EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2021, 185 Heft 4 v. 7.12.2021

Nach wie vor beherrschen Entscheidungen über staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 das Geschehen. Auf Basis des „Befristeten Rahmens“ der Kommission vom 20.03.2020 wurden eine Reihe von Entscheidungen getroffen, ua wurde eine mit 31,9 Mrd EUR ausgestattete Beihilferegelung genehmigt, mit der Italien von der Coronakrise betroffene Unternehmen unterstützen will. Die Kommission hatte den Befristeten Rahmen angenommen, damit die Mitgliedstaaten den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang nutzen können, um die Wirtschaft in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Der Gemeinsame Rahmen wurde mehrfach geändert und läuft Ende Dezember 2021 aus, sofern er nicht vorher verlängert wird.

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