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EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2021, 53 Heft 2 v. 15.7.2021

Die EU-Kommission hat am 7. Juni 2021 einen Entwurf mit überarbeiteten Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen vorgelegt und ein Konsultationsverfahren eingeleitet. Dabei soll der Anwendungsbereich der Leitlinien erweitert werden, um Förderungen in neuen Bereichen und aller Technologien, die den Grünen Deal voranbringen können, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energie, zu ermöglichen. Die Beurteilung bereichsübergreifender Maßnahmen soll künftig einfacher werden. Zudem soll für große grüne Vorhaben, die im Rahmen bereits von der Kommission genehmigter Beihilferegelungen gewährt werden, die Pflicht zur Einzelanmeldung entfallen. Besondere Schutzvorkehrungen sollen sicherstellen, dass die Beihilfen wirksam für besseren Klima- und Umweltschutz eingesetzt werden, auf das zur Erreichung der Umweltziele erforderliche Maß beschränkt bleiben und den Wettbewerb bzw die Integrität des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen. Die Unterstützung fossiler Brennstoffe, insbesondere jener, die eine besonders starke Umweltverschmutzung bewirken und bei denen eine positive beihilferechtliche Beurteilung angesichts ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt unwahrscheinlich ist, soll nach und nach eingestellt werden.

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