vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Art 107 Abs 1 AEUV – Begriff ‚staatliche Mittel‘ – Erweiterte Herstellerverantwortung – Durch die öffentlichen Behörden zugelassene Umwelteinrichtung, die von denjenigen, die bestimmte Produkte in Verkehr bringen, als Gegenleistung für die Wahrnehmung der ihnen obliegenden gesetzlichen Verpflichtung zur Behandlung der Abfälle aus diesen Produkten finanzielle Beiträge erhebt – Von der Umwelteinrichtung an Vertragsunternehmen im Bereich der Abfalltrennung gezahlte finanzielle Unterstützung

JudikaturAlexander EggerBRZ 2021, 41 Heft 1 v. 5.3.2021

Deskriptoren: Vorabentscheidungsverfahren; Beihilfenbegriff; Umwelteinrichtung; Abfallbehandlung; Beiträge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte