EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Art 107 Abs 1 AEUV – Begriff ‚staatliche Mittel‘ – Erweiterte Herstellerverantwortung – Durch die öffentlichen Behörden zugelassene Umwelteinrichtung, die von denjenigen, die bestimmte Produkte in Verkehr bringen, als Gegenleistung für die Wahrnehmung der ihnen obliegenden gesetzlichen Verpflichtung zur Behandlung der Abfälle aus diesen Produkten finanzielle Beiträge erhebt – Von der Umwelteinrichtung an Vertragsunternehmen im Bereich der Abfalltrennung gezahlte finanzielle Unterstützung
JudikaturAlexander EggerBRZ 2021, 41 Heft 1 v. 5.3.2021