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EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaft – Art 106 Abs 2 AEUV – Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – Mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe – Art 108 Abs 3 AEUV – Anmeldung – Fehlen – Verpflichtung des Empfängers, für die Dauer der Rechtswidrigkeit dieser Beihilfe Zinsen zu zahlen – Zinsberechnung – Zu berücksichtigende Beträge

JudikaturAlexander EggerBRZ 2021, 34 Heft 1 v. 5.3.2021

Deskriptoren: Vorabentscheidungsverfahren; Beihilfenbegriff; Rundfunk; Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse; Anmeldepflicht; Rechtswidrigkeitszinsen; Zinsberechnung.

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