Das relativ aktuelle Urteil des Europäischen Gerichts (EuG 12.09.2019, T-417/16 , Achemos & Achema) im Zusammenhang mit dem Bau eines Terminals für flüssiges Erdgas in Litauen hat zu zwei grundlegenden Erkenntnissen geführt, in denen eine bis zu diesem Gerichtsspruch nicht vorhandene Konkretisierung der Bestimmungen des DAWI-Freistellungsbeschlusses im Hinblick auf die zulässige Dauer des Betrauungsaktes und auf die Angemessenheit der zu Grunde liegenden Kapitalrendite festgestellt werden kann. Der Beitrag beleuchtet die praxisbezogene Ermittlung einer angemessenen Kapitalrendite vor dem Hintergrund des EuG-Urteils.