Findet aktuell eine Europäisierung des internationalen Subventionsrechts statt? Seit 2006 hat die EU vermehrt mit ausgewählten Partnerstaaten bilaterale völkerrechtliche Handelsabkommen abgeschlossen, anstatt sich wie zuvor um Reformen des multilateralen WTO-Systems zu bemühen. Die Berücksichtigung subventionsrechtlicher Vorschriften in diesen Abkommen hat Neumann untersucht und konnte einen Rechts- und Werteexport durchaus erkennen, dafür aber auch die Relevanz der Größe der jeweiligen Märkte, der jeweiligen Verhandlungspositionen sowie eines klassischen „Gebens und Nehmens“ bejahen.