

Davon betroffen war bekanntermaßen auch das Beihilfenrecht. Ende Juni wurde etwa der Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 geändert; Anfang Juli folgte die Verlängerung einer Reihe von Leitlinien.