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EditorialDirk T. Wiemer , Alexander EggerBRZ 2020, 1 Heft 1 v. 5.3.2020

In den Zeiten der Corona-Pandemie liegt besonderes Augenmerk (auch) auf dem Beihilfenrecht. Es drohen erhebliche Beeinträchtigungen des Wirtschaftslebens in der gesamten Europäischen Union. Um diese Folgen abzumildern, hat die Kommission am 19.03.2020 einen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft erlassen. Damit soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, kurzfristig Unternehmen zu unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in Finanznot geraten sind. Das Paket enthält insbesondere Beihilfemaßnahmen in Form von direkten Zuschüssen oder Steuervorteilen, subventionierten Garantien für Bankdarlehen und Zinszuschüssen. Solche Beihilfen dürfen nur solchen Unternehmen gewährt werden, die infolge der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Es bleibt dabei, dass grundsätzlich alle Beihilfemaßnahmen bzw die jeweiligen nationalen Beihilfeprogramme bei der Kommission anzumelden sind.

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