Die Kapazitätsmechanismen sind nationale Regelungen, die die Kapazitätsverfügbarkeit für den nationalen Strommarkt sicherstellen sollten. Zumindest indirekt fördern sie die Investitionen in die neuen Stromerzeugungskapazitäten. Sie nehmen verschiedene Formen an: landesweite Kapazitätsmärkte, strategische Reserven, Lastmanagementregelungen. Die Kommission behandelt die Kapazitätsmechanismen als staatliche Beihilfen iSv Art 107 Abs 1 AEUV und unterzieht sie einer beihilferechtlichen Prüfung nach Leitlinien über die Umwelt und Energiebeihilfen. In ihrer bisherigen Entscheidungspraxis wurden insgesamt 11 Kapazitätsmechanismen für mit dem Binnenmarkt nach Art 107 Abs 3 Buchst c) AEUV vereinbar erklärt.