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Die Kapazitätsmechanismen: harmonisierte Beihilfen oder Instrumente beihilfefreier Stromversorgungssicherheit?

AufsätzeKatarzyna Herrmann11Die Autorin ist Mitglied des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission. Dieser Beitrag gibt lediglich die Meinung der Autorin wieder.BRZ 2019, 99 Heft 3 v. 5.9.2019

Die Kapazitätsmechanismen sind nationale Regelungen, die die Kapazitätsverfügbarkeit für den nationalen Strommarkt sicherstellen sollten. Zumindest indirekt fördern sie die Investitionen in die neuen Stromerzeugungskapazitäten. Sie nehmen verschiedene Formen an: landesweite Kapazitätsmärkte, strategische Reserven, Lastmanagementregelungen. Die Kommission behandelt die Kapazitätsmechanismen als staatliche Beihilfen iSv Art 107 Abs 1 AEUV und unterzieht sie einer beihilferechtlichen Prüfung nach Leitlinien über die Umwelt und Energiebeihilfen. In ihrer bisherigen Entscheidungspraxis wurden insgesamt 11 Kapazitätsmechanismen für mit dem Binnenmarkt nach Art 107 Abs 3 Buchst c) AEUV vereinbar erklärt.

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